Satzung von 1933

§ 1

Die Bruderschaft wurde gegründet anlässlich der 125sten Jubiläumsfahrt nach Heimbach, unter dem Präfekten Jakob Hansen, den Brudermeistern Jakob Fuchs, Matthias Phillippi, Alex Fries, Fritz Buch, Wilhelm Kalkbrenner und Peter Jansen

§ 2

Zweck und Ziel der Bruderschaft ist die Wallfahrt nach Heimbach zu fördern und die Kosten der alljährlich nach Heimbach pilgernden Fußprozession zu bestreiten.

§ 3

Der Vorstand besteht aus Brudermeistern der Heimbachprozession und dem jeweiligen Pfarrer von St. Lucia als geistlicher Beirat.

§ 4

Die Brudermeister wählen unter sich den Präfekten. Dieser hat die schriftlichen Arbeiten zu erledigen und die Versammlungen zu leiten ferner den Rendanten zu bestimmen, welcher das Rechnungswesen zu besorgen hat und dem Verein jedes Jahr Rechnung legt über seine Kassenführung.

§ 5

Der Bruderschaft können als Mitglieder angehören alle Personen welche das 14. Lebensjahr erreicht haben.

§ 6

Jedes Mitglied zahlt an den Rendanten pro Quartal 10 Pfg. oder jährlich 40 Pfg.

§ 7

Der Kassenüberschuss wird zur Lesung hl. Messen für die lebende und Verstorbene Mitglieder der Bruderschaft und zur Ausschmückung der Prozession verwandt.

§ 8

Alle Funktionen innerhalb der Bruderschaft sind ehrenamtlich.

 

Satzung der Bruderschaft der Heimbachprozession zu Stolberg